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Blog Gewerbeanmeldung – Was? Wo? Wie?

Unternehmensgründung, Gewerbeanmeldung, Finanzamt, SVA, Grundumlage, Einkommenssteuer,… Alles Begriffe, mit denen ich mich die letzten Wochen herumschlagen musste. Um euch das Ganze zu vereinfachen, folgt hier mein Guide durch das Unternehmensgründungs-Wirr-Warr.

 

Seit Freitag ist es offiziell! Mein Blog Fitness Fashion Fascination ist als Gewerbe angemeldet und ich bin damit Unternehmerin. Im Nachhinein gesehen war der Prozess der Anmeldung eigentlich ziemlich einfach. Der Weg dorthin war es dafür alles andere als das. Die Recherchearbeit und die unzähligen Anrufe, bei denen man ständig nur weitergeleitet wird, haben mich nicht nur einmal verzweifeln lassen.

Ich habe unzählige Blogbeiträge gelesen, die genau beschrieben haben, wie man vorzugehen hat, wenn man mit seinem Blog langsam Geld verdient. Einziges Problem: die Beiträge waren alle aus dem englischsprachigen Raum oder aus Deutschland! Wie ich frustrierend feststellen musste, gelten in Deutschland andere Regeln als in Österreich. So habe ich zunächst versucht einen Gewerbeschein zu beantragen, welcher mir nach ca. einem Monat freundlich abgewiesen wurde. Dazugelernt: In Österreich braucht man als Blogger keinen Gewerbeschein. In der E-Mail dazu wurde mir lediglich mitgeteilt, dass ich das Medienrecht zu beachten habe, aber sie sonst auch nicht wüssten, wie man als Blogger vorzugehen hat. Jetzt bin ich schlauer: Ich bin mit meinem Blog ein freies Gewerbe. Das bedeutet zwar nicht, dass diese keinen Gewerbeschein benötigen. Es heißt lediglich, dass für die Erlangung des Gewerbescheins nur die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt und keine besonderen Befähigungsnachweise vorgelegt werden müssen.

 

Ankündigungsunternehmen

Nach weiterer Recherche habe ich herausgefunden, dass Österreichische Blogger als “Neue Selbstständige” ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen. Ein Jurist der Wirtschaftskammer hat mir jedoch nahegelegt, dass bei dieser Form unter Umständen unbefugte Gewerbeausübungen vorliegen können und es so zu Geldstrafen kommen kann. Da ich das unbedingt vermeiden wollte, habe ich mich entschieden, den Blog nach der Gewerbeordnung als “Ankündigungsunternehmen” anzumelden. Damit bin ich außerdem Mitglied der Wirtschaftskammer und kann verschiedenste Serviceleistungen und Angebote nutzen. Die Begriffsgebung für euer Gewerbe ist übrigens gar nicht so einfach und sollte wirklich genau bedacht werden. Wenn man ein bestimmtes Gewerbe gründet, darf man damit auch nur gewisse Tätigkeiten ausführen und anbieten. Ein Handwerker beispielsweise, darf nicht zusätzlich auch noch Werkzeug vertreiben. Wer sich selbst nicht sicher ist, welches Gewerbe er anzumelden hat, sollte auf der Hotline des Gründerservice der WKO anrufen und diesen vorher abklären.

 

Gründerservice der WKO

Wo wir auch schon bei meiner hilfreichsten Anlaufstelle wären: die Wirtschaftskammer! Nach ein paar Telefonaten wurde mir nahegelegt, mich für einen der kostenlosen Gründer-Workshops anzumelden. Und damit mein absoluter Tipp für alle die sich selbstständig machen wollen: Belegt einen dieser Workshops! Dieser dauert ca. 3 1/2h, aber danach sind alle Fragen und Knoten im Kopf geklärt und plötzlich fühlt sich alles ganz simpel an! Tatsächlich die beste Entscheidung die ich getroffen habe, da ich einige Fragen bezüglich der Einkommenssteuer, Sozialversicherung und dergleichen hatte.

Dort durfte jeder seine Unternehmensidee kurz vorstellen und die Vortragende hat mit einem besprochen, unter welches Gewerbe man fällt und an welche Sparte der Wirtschaftskammer man sich damit zu wenden hat. Die Wirtschaftskammer ist übrigens in sieben Sparten aufgeteilt, welche sich wiederum in verschiedene Fachorganisationen gliedern. Als Ankündigungsunternehmen falle ich beispielsweise in die Sparte Information & Consulting und in die Fachorganisation Werbung und Marktkommunikation.

 

Gründungskosten

Ein Punkt der mir natürlich besonders viel Sorgen bereitet hat, war: welche Kosten kommen auf mich zu? Ich habe dazu alle Kostenpunkte herangezogen und mir ausgerechnet, wie viel es mich pro Jahr kosten würde, wenn ich tatsächlich mein Gewerbe anmelde. Dank einer neuen Regelung sind die Kosten für den GISA-Auszug um EUR 15,- hinfällig. Aufgrund des Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) werden jetzt Neugründer unter bestimmten Voraussetzungen von diversen Abgaben und Gebühren befreit. Damit spart man sich also auch die Kosten für die Eintragung ins Firmenbuch. Die ist nicht unbedingt notwendig und man sollte auch bedenken, dass Kosten entstehen können, wenn man Änderungen darin vornehmen muss.

 

Steuern und Abgaben

Ich habe mir auch ausgerechnet wie hoch die Einkommensteuer ca. ausfallen wird (kann man sich ganz einfach hier ausrechnen). Bezüglich der Umsatzsteuer, sollte man ebenfalls recherchieren. Ich zumindest, falle bei meinen Umsätzen noch in die Kleinunternehmerregelung, bei der ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin. Ich darf die Umsatzsteuer also weder auf meinen Rechnungen ausstellen, noch sie mir vom Finanzamt wieder zurückholen. Dazu muss ich eine bestimmte Klausel auf meinen Rechnung erwähnen, damit man eindeutig sieht, dass ich von der Umsatzsteuer befreit bin. Bezüglich Umsatzsteuer solltet ihr euch aber bitte selber noch genauer informieren (mehr dazu hier).

Auch ein wichtiger Kostenfaktor: die Grundumlage, quasi der Mitgliedsbeitrag bei der Wirtschaftskammer. Diese fällt je nach Gewerbeart unterschiedlich hoch aus (einfach bei der Wirtschaftskammer nachfragen). Als Ankündigungsunternehmen zahlt man beispielsweise EUR 85,- pro Jahr.

 

Sozialversicherung

Bezüglich der Sozialversicherung kommt es darauf an, ob man seinen Blog hauptberuflich betreibt oder nur als Nebenjob. Hier wiederum ist es von Belangen, ob man geringfügig oder Teilzeit beschäftigt ist. Ich kann nur sagen wie es in meinem Fall ist: Ich arbeite neben dem Studium geringfügig als Kanzleibuchhalterin und konnte bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) eine Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen. Damit zahle ich monatlich nur eine gewerbliche Unfallversicherung in Höhe von EUR 9,33/Monat. Das ersetzt natürlich nicht meine Privatversicherung! Das betrifft lediglich mein Gewerbe, damit ich hier nicht noch extra Pension- und Krankenversicherung zahle. All das ist natürlich auch nur im Ausmaß gewisser Einkunftsgrenzen möglich, also bitte auch hier selbst recherchieren und nicht nur auf meine Auskünfte verlassen.

 

Anmeldung

Der letzte Schritt zur Anmeldung ist eigentlich der einfachste des ganzen Prozesses. Ich empfehle dazu direkt zum Gewerbeanmeldeservice der Wirtschaftskammer Wien zu gehen. Man braucht keinen Termin zu vereinbaren und muss lediglich seinen Pass mitnehmen (checkt vorher, ob ihr noch eines der folgenden Dokumente braucht). Dann beantwortet ihr ein paar Fragen zu euren Daten, damit sie die Online-Anmeldung für euch vornehmen können und 20 Minuten später seid ihr bereits UnternehmerIn!

 

Sonstiges

Es gibt natürlich noch ein paar andere Dinge, die es zu beachten gibt, wie zum Beispiel Einkommenssteuererklärungen, die zu legen sind, etc. Um all diese Themen abzudecken und zu klären, lege ich euch wirklich diesen Gründer-Workshop der WKO ans Herz. Der hat mir tatsächlich geholfen und Mut gemacht, den nächsten Schritt in Richtung Gewerbeanmeldung zu wagen.

Ich hoffe ich konnte euch mit diesem Guide ein wenig weiterhelfen und Ordnung in das Wirr-Warr bringen. Für weitere Fragen stehe ich selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, ob über das Kontaktformular auf meinem Blog, DM auf Instagram, Nachrichten auf Facebook, persönlich oder jeden anderen erdenklichen Kommunikationsweg.

#lovebeingfascinated

Love,
Kathi

 

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr. Eine Haftung meinerseits und der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.

 

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